Ergotherapie ist eine medizinisch-therapeutische Maßnahme. Ihr Ziel ist die Wiederherstellung oder Verbesserung von Funktionen.
Zur Ergotherapie kommen Kinder vom Säuglingsalter bis ins Schulalter, die in ihrer geistigen, körperlichen und/oder seelischen Entwicklung verzögert oder beeinträchtigt sind und dadurch an ihrer Auseinandersetzung mit der Umwelt gehindert werden.
Dazu gehören Kinder, die
- aufgrund einer Bewegungsstörung nicht zum Greifen, Tasten, Hantieren kommen und damit ihre Umgebung nicht
„begreifen“ lernen.
- beim Saugen, Schlucken, Kauen und Trinken aufgrund von Gefühlsstörungen im Mundbereich und/oder Störungen in
der Kiefer-, Zungen-, Lippenbeweglichkeit Schwierigkeiten haben.
- aufgrund von Wahrnehmungsstörungen sich und ihre Umwelt nicht richtig wahrnehmen und mit sich, mit Gegenständen
und anderen Personen nichts anzufangen wissen.
- aufgrund feinmotorischen Schwierigkeiten im Alltag (Spiel,
Kindergarten, Schule) nicht zurecht kommen, die z.B. „zwei
linke Hände“ haben.
- aufgrund von bewegungsmäßigen, geistigen oder wahrnehmungsmäßigen Störungen im täglichen Leben unselbständig
sind und den an sie gestellten Anforderungen nicht gerecht werden.
Intensive Beobachtung, Anwendung sowie Auswertung verschiedener Testverfahren bilden die Grundlagen für den ergotherapeutischen Befund und den Behandlungsplan, der unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse des Kindes erstellt wird.
Behandlungsverfahren in der Ergotherapie sind:
- die sensomotorische Behandlung (teils in Zusammenarbeit mit der
Krankengymnastin) zur Schulung normaler Bewegungs-
abläufe im Spiel und bei täglichen Verrichtungen,
- Wahrnehmungsübungen zur Schulung der Sinneswahrnehmungen (Tast-, Bewegungs-, Gleichgewichts-, Gesichts-,
Gehör-, Geschmacks- und Geruchssinn) und ihre Koordination in Anlehnung an das SI-Konzept nach Jean Ayres,
- das Selbsthilfetraining unter Berücksichtigung der motorischen, geistigen und wahrnehmungsmäßigen Entwicklung des
Kindes zur Erlangung der Selbstständigkeit,
- die Mund- und Esstherapie zur Schulung der Mundmotorik und der Mundsensibilität: die Bewegungsabläufe im Mund sind
z.B. Voraussetzung für die Sprachentwicklung. Sie erfolgt in Absprache mit der Logopädin und/oder Krankengymnastin,
- die psychomotorische Behandlung – einzeln oder in Gruppen,
- Graphomotorische Übungsbehandlung als Vorbereitung des Lese- und Schreiblernprozesses,
- bei Kindern, die aufgrund von Wahrnehmungsstörungen Lese- und Rechtschreibschwächen haben, wird ein
Übungsprogramm erarbeitet und durchgeführt.
Neben der Behandlung des Kindes liegt der Schwerpunkt in der Elternanleitung, um die Weiterführung der Maßnahmen durch die Eltern und ihre Umsetzung in die häusliche Umgebung zu ermöglichen.